{"id":236,"date":"2025-10-02T17:14:18","date_gmt":"2025-10-02T15:14:18","guid":{"rendered":"http:\/\/janescher.de\/?page_id=236"},"modified":"2025-10-02T17:19:16","modified_gmt":"2025-10-02T15:19:16","slug":"satzung-der-foge","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.eulenforschung.de\/index.php\/satzung-der-foge\/","title":{"rendered":"Satzung der FOGE"},"content":{"rendered":"\n<p><em>Forschungsgemeinschaft zur Erhaltung einheimischer Eulen e. V.<\/em><br><em>Partner der Vogelwarte Radolfzell im Landkreis Ludwigsburg<\/em><\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Satzung des Vereins<\/h3>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><strong>\u00a7 1 Name und Sitz<\/strong><\/h4>\n\n\n\n<p>Der Verein f\u00fchrt den Namen <strong>Forschungsgemeinschaft zur Erhaltung einheimischer Eulen e.V., Partner der Vogelwarte\u00a0Radolfzell<\/strong>, nachstehend kurz Verein genannt. Er hat seinen Sitz in 71739 Oberriexingen und ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Vaihingen \/ Enz am 13.09.1994 unter der Nummer 287 eingetragen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Namensabk\u00fcrzung ist FOGE und das Emblem ist ein Kopfportr\u00e4t vom Steinkauz mit dem Untertitel Athene noctua.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><strong>\u00a7 2 Zweck und Ziel<\/strong><\/h4>\n\n\n\n<p>Zwecke, Ziele und Aufgaben des Vereins bestehen insbesondere auf nachfolgenden Gebieten:<\/p>\n\n\n\n<p>a) Tierschutz- und Erhaltungsprogramme landesweit f\u00fcr alle Eulenarten durchzuf\u00fchren und dabei vorrangig die am meisten bedrohten und am wenigsten bekannten Arten in ihrem Kampf ums \u00dcberleben zu unterst\u00fctzen.<\/p>\n\n\n\n<p>b) wissenschaftliche Populationsbiologie, sowie einer planm\u00e4\u00dfigen Beringung mit der Zusammenarbeit der Vogelwarte Radolfzell. Habitatsanforderung und Grundlagenforschung eines Eulenbestandes.<\/p>\n\n\n\n<p>c) Zusammenschluss von Eulensch\u00fctzern und Eulenpfleger in Baden-W\u00fcrttemberg, sowie Zusammenarbeit mit Eulenschutzorganisationen bundesweit.<\/p>\n\n\n\n<p>d) Lang- und Kurzzeitzuchtprogramme durchzuf\u00fchren und in Verbindung damit unsere Kenntnisse \u00fcber die Vermehrung, Federwechsel, Laut\u00e4u\u00dferungen und ihre Bedeutung, Geschlechtsreife, Fruchtbarkeitsdauer, Langlebigkeit, Jagdmethoden, Nahrungsbed\u00fcrfnisse, Krankheiten und \u00fcber das Verhalten von Eulen zu erweitern.<\/p>\n\n\n\n<p>e) Unterbringungsm\u00f6glichkeiten aufzubauen, welche die unter b) genannten Forschungsarbeiten m\u00f6glich machen ( Unterk\u00fcnfte f\u00fcr Eulenvolieren \u2013 Pflegestationen usw.). Eulenschutz und Erhaltung in freier Landschaft, wird vor allem gew\u00e4hrleistet, durch Anbieten von geeigneten Nisthilfen.<\/p>\n\n\n\n<p>f) Mit den bestehenden Eulenschutzvereinen, Arbeitskreisen, zoolgischen Einrichtungen eine Zusammenarbeit anzustreben.<\/p>\n\n\n\n<p>g) B\u00fccher und Artikel, einschl\u00e4gige Literatur und Erfahrungsberichte zu ver\u00f6ffentlichen, um die Ergebnisse unserer Forschungsarbeiten der \u00d6ffentlichkeit vorzustellen, um so den Erhalt und die Hilfe f\u00fcr Eulen insgesamt zu aktivieren.<\/p>\n\n\n\n<p>h) Vortragsreihen in der Bev\u00f6lkerung , besonders auch Schulklassen, mit der Notwendigkeit und Problematik des Biotopschutzes und speziell&nbsp; des Eulenschutzes vertraut zu machen.<\/p>\n\n\n\n<p>i) Bildung von artspezifischen Erhaltungszuchtprogrammen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Notwendigkeit, Eulen in Menschenobhut zu halten und zu z\u00fcchten, betrachten wir<\/p>\n\n\n\n<p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; 1. als bestandserhaltende Ma\u00dfnahme f\u00fcr bestimmte Arten.<\/p>\n\n\n\n<p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; 2. als M\u00f6glichkeit, Erfahrungen zu sammeln in Haltung und Pflege, die wiederum der Wildpopulation zu Gute kommen.<\/p>\n\n\n\n<p>Verletzt aufgefundene Eulen (Verkehrsopfer) k\u00f6nnen so von erfahrenen Eulenhaltern gepflegt und gegebenfalls wieder in Freiheit gelassen werden.<\/p>\n\n\n\n<p>j) Alle Aktivit\u00e4ten die unter a) bis i) fallen, sind mit der bundesweiten Arbeitsgemeinschaft zum Schutz bedrohter Eulen und der Vogelwarte Radolfzell abzusprechen, um gemeinsame L\u00f6sungen f\u00fcr den Eulenschutz und die Eulenzucht zu finden und durchzuf\u00fchren.<\/p>\n\n\n\n<p>k) Die Durchf\u00fchrung von Ma\u00dfnahmen (Einzelprojekten) im Sinne der Buchstaben a-j auf Veranlassung Dritter (z.B. Kommunen, Privatpersonen).<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><strong>\u00a7 3 Gemeinn\u00fctzigkeit<\/strong><\/h4>\n\n\n\n<p>Die Forschungsgemeinschaft zur Erhaltung einheimischer Eulen e.V. mit Sitz in Oberriexingen verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemein\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es d\u00fcrfen keine Personen durch Ausgaben, die dem Zwecke der K\u00f6rperschaft fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctung beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Zuwendungen und Zusch\u00fcsse Dritter, die f\u00fcr einzelne, besonders zweckgerichtete Massnahmen vgl. \u00a7 2 k gew\u00e4hrt werden, d\u00fcrfen nur f\u00fcr den vom Geldgeber genannten Zweck verwendet werden. Hier\u00fcber ist eine gesonderte Abrechnung zu erstellen.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an das Max Planck \u2013 Institut f\u00fcr Verhaltensphysiologie (Vogelwarte Radolfzell), die es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke zu verwenden hat. Sollte diese zum Zeitpunkt der Aufl\u00f6sung nicht mehr bestehen oder nicht mehr gemeinn\u00fctzig sein, f\u00e4llt das Verm\u00f6gen an andere gemeinn\u00fctzige Institution des Eulenschutzes.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><strong>\u00a7 4 Organisation, Gliederung und Aufbau<\/strong><\/h4>\n\n\n\n<p>(1) Der Verein setzt sich aus Einzelmitgliedern zusammen. Er kann mit allen Mitgliedern an die bundesweiten AG zum Schutz bedrohter Eulen (AG Eulen) angeschlossen werden.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><strong>\u00a7 5 Mitgliedschaft<\/strong><\/h4>\n\n\n\n<p>(1) Der Verein hat ordentliche und f\u00f6rdernde Mitglieder. Ordentliche Mitglieder k\u00f6nnen alle Personen werden, die Zweck und Ziel des Vereins anerkennen und bereit sind, an der L\u00f6sung der gestellten Aufgaben mitzuwirken.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00f6rdernde Mitglieder k\u00f6nnen au\u00dfer Einzelpersonen auch K\u00f6rperschaften des \u00f6ffentlichen Rechts und sonstige juristische Personen sein.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Aufnahme als Mitglied, die Beendigung der Mitgliedschaft und der Ausschluss eines Mitglieds wird in der Gesch\u00e4fts- und Wahlordnung festgelegt.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><strong>\u00a7 6 Ehrenmitglieder<\/strong><\/h4>\n\n\n\n<p>Zu Ehrenmitglieder k\u00f6nnen ernannt werden:<\/p>\n\n\n\n<p>1. Mitglieder, die mindestens 25 Jahre dem Verein angeh\u00f6ren<\/p>\n\n\n\n<p>2. Mitglieder, die sich in hervorragender Weise f\u00fcr den Verein verdient gemacht haben und seine Aufgaben und Ziele vorbildlich gef\u00f6rdert haben.<\/p>\n\n\n\n<p>Ehrenmitglieder werden von dem Vorstand vorgeschlagen und in einer \u00f6ffentlichen Sitzung gew\u00e4hlt.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><strong>\u00a7 7 Rechte und Pflichten der Mitglieder<\/strong><\/h4>\n\n\n\n<p>(1)&nbsp; Die Mitglieder sind berechtigt:<\/p>\n\n\n\n<p>1.1 Aufkl\u00e4rung und Rat in allen Tier-und Artenschutzma\u00dfnahmen einzuholen,<\/p>\n\n\n\n<p>1.2 Antr\u00e4ge zu stellen,<\/p>\n\n\n\n<p>Sind diese Antr\u00e4ge f\u00fcr die Mitgliederversammlung bestimmt, m\u00fcssen sie mindestens f\u00fcnf Tage vor derselben beim Vorstand schriftlich eingereicht werden.<\/p>\n\n\n\n<p>1.3 Einrichtungen und Verg\u00fcnstigungen des Vereins in Anspruch zunehmen,<\/p>\n\n\n\n<p>1.4 an den Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Die Mitglieder sind verpflichtet:<\/p>\n\n\n\n<p>2.1 die Satzung und sonstige Anordnungen&nbsp; des Vereins zu beachten und zu erf\u00fcllen,<\/p>\n\n\n\n<p>2.2 sich&nbsp; f\u00fcr die Durchf\u00fchrung der Vereinsaufgaben gem\u00e4\u00df \u00a7 2 dieser Satzung einzusetzen,<\/p>\n\n\n\n<p>2.3.\u00a0Vereins \u2013 oder projektbezogene Ver\u00f6ffentlichungen jeglicher Art\u00a0 sind mit dem Vorstand sowie Projektleiter abzukl\u00e4ren.<\/p>\n\n\n\n<p>2.4 Den Verein nach innen und au\u00dfen w\u00fcrdig zu vertreten.<\/p>\n\n\n\n<p>2.5 Einrichtungen des Vereins bei deren Gebrauch&nbsp; schonend zu behandeln und durch unsachgem\u00e4\u00dfe Behandlung verursachte Sch\u00e4den auf Verlangen des Ausschu\u00dfes zu ersetzen,<\/p>\n\n\n\n<p>2.6 die Vereinsbeitr\u00e4ge in der festgesetzten H\u00f6he gem\u00e4\u00df \u00a7 11 der Satzung fristgerecht abzuf\u00fchren.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><strong>\u00a7 8 Beendigung der Mitgliedschaft<\/strong><\/h4>\n\n\n\n<p>Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Austritt oder Ausschluss.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Austritt ist nur zum Ende des Kalenderjahres m\u00f6glich. Die K\u00fcndigung ist sp\u00e4testens zum 30. Septemper schriftlich an den Vorstand einzureichen. Der Jahresbeitrag f\u00fcr das K\u00fcndigungs \u2013 und Eintrittsjahr ist voll zu entrichten. Anspr\u00fcche auf Verg\u00fctung seitens der FOGE bestehen nicht. Mit dem Ende der Mitgliedschaft enden alle Anspr\u00fcche an den Verein.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><strong>\u00a7 9&nbsp; Ausschluss<\/strong><\/h4>\n\n\n\n<p>Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden:<\/p>\n\n\n\n<p>1. Wenn es gegen die Satzung verst\u00f6\u00dft,<\/p>\n\n\n\n<p>2. den Bestrebungen des Vereins zuwiderhandelt, sich vereinssch\u00e4digend verh\u00e4lt oder Unfrieden im Verein stiftet.<\/p>\n\n\n\n<p>3. Wenn es \u00fcber ein Jahr mit dem Mitgliedsbeitrag und sonstigen Verpflichtungen im R\u00fcckstand ist.<\/p>\n\n\n\n<p>4. Wenn es sich im allgemeinen unehrenhaft verh\u00e4lt.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Ausschluss kann von dem Vorstand beantragt und in einer Mitgliederversammlung beschlossen werden. Der erfolgte Ausschluss ist unter Angabe von Gr\u00fcnden dem Ausgeschlossenen innerhalb 2 Wochen schriftlich mitzuteilen; gegen den dieser&nbsp; innerhalb 4 Wochen nach Zustellung Einspruch erheben kann. Der Einspruch muss schriftlich und mit Begr\u00fcndung erfolgen. \u00dcber den Einspruch entscheidet die Mitgliederversammlung. Die Entscheidung ist dem Ausgeschlossenen innerhalb 2 Wochen schriftlich mitzuteilen.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><strong>\u00a7 10 Leistungen des Vereins<\/strong><\/h4>\n\n\n\n<p>Die FOGE bietet ihren Mitgliedern:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>das FOGE Magazin als Fach- und Mitteilungsblatt, welches nach Bedarf, aber mindestens einmal pro Jahr erscheint<\/li>\n\n\n\n<li>Mindestens eine Hauptversammlung innerhalb des Gesch\u00e4ftsjahres.<\/li>\n\n\n\n<li>Unterst\u00fctzung der Mitglieder und Beh\u00f6rden im Tier- und Artenschutz.<\/li>\n\n\n\n<li>Unterst\u00fctzung bei veterin\u00e4rmedizinischen Belangen.<\/li>\n\n\n\n<li>F\u00f6rderung von Erhaltungsprogrammen, Nisthilfen und Baumpatenschaften (Naturh\u00f6hlenbruten).<\/li>\n\n\n\n<li>J\u00e4hrliche Bestandserfassung und Erstellen einer brutbiologischen&nbsp; Statistik.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">(1) Organe des Vereins sind:<\/h4>\n\n\n\n<p>1.1 die Mitgliederversammlung,<\/p>\n\n\n\n<p>1.2 der Vorsitzende und seine Stellvertreter,<\/p>\n\n\n\n<p>1.3 der Vorstand.<\/p>\n\n\n\n<p>Die T\u00e4tigkeiten des Vorsitzenden und der anderen Organe des Vereins sind ehrenamtlich. Notwendige Aufwendungen, insbesondere Reisekosten, k\u00f6nnen erstattet werden.\u00a0<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><strong>\u00a7 12 Mitgliederversammlung<\/strong><\/h4>\n\n\n\n<p>(1) Die Mitgliederversammlung ist das oberste beschlussfassende Organ des Vereins. Sie findet j\u00e4hrlich mindestens einmal, in der Regel im ersten Quartal des Jahres statt, und ist zwei Wochen vorher durch schriftliche oder \u00f6ffentliche Einladung unter Bekanntgabe&nbsp; der Tagesordnung einzuberufen. Die \u00f6ffentliche Einladung erfolgt durch Bekanntmachung in der Vaihinger und Ludwigsburger Kreiszeitung.<\/p>\n\n\n\n<p>Jede ordnungsgem\u00e4\u00df einberufene Mitgliederversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlu\u00dff\u00e4hig. Eine au\u00dferordentliche<br>Mitgliederversammlung hat innerhalb von zwei Monaten stattzufinden, wenn ein F\u00fcnftel aller Mitglieder eine solche beantragt, oder der Vorstand die Einberufung beschlie\u00dft.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Sie hat die Aufgabe,<\/p>\n\n\n\n<p>2.1&nbsp;&nbsp; den Vorsitzenden, seinen Stellvertreter und die Mitglieder des Vorstandes zu w\u00e4hlen,<\/p>\n\n\n\n<p>2.2&nbsp;&nbsp;&nbsp; den Kassenverwalter und den Schriftf\u00fchrer zu w\u00e4hlen,<\/p>\n\n\n\n<p>2.3&nbsp;&nbsp;&nbsp; den T\u00e4tigkeitsbericht des Vorsitzenden,<\/p>\n\n\n\n<p>2.4&nbsp;&nbsp;&nbsp; den Kassenbericht des Kassenverwalters und den Pr\u00fcfungsbericht des vom Vorstand bestimmten Kassenpr\u00fcfers entgegenzunehmen und dem Vorstand Entlastung zu erteilen.<\/p>\n\n\n\n<p>2.5 \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen und Aufl\u00f6sung des Vereins zu beschlie\u00dfen,<\/p>\n\n\n\n<p>2.6 die H\u00f6he des Mitgliedsbeitrages festzusetzen,<\/p>\n\n\n\n<p>2.7 \u00fcber die Gesch\u00e4fts \u2013 und Wahlordnung zu beschlie\u00dfen,<\/p>\n\n\n\n<p>2.8 \u00fcber sonstige wichtige Angelegenheiten des Vereins und \u00fcber Antr\u00e4ge der Mitglieder zur Tagesordnung zu beschlie\u00dfen,<\/p>\n\n\n\n<p>2.9 \u00fcber alle Fragen, die der Mitgliederversammlung vom Vorstand zur Entscheidung vorgelegt werden, Beschluss zu fassen.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Die Mitgliederversammlung beschlie\u00dft mit Ausnahme der Satzungs\u00e4nderung (\u00a7 18) und der Aufl\u00f6sung (\u00a7 19) mit einfacher Stimmenmehrheit der erschienenen Mitglieder. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><strong>\u00a7 13 Der Vorstand<\/strong><\/h4>\n\n\n\n<p>(1) Der Vorstand besteht aus<\/p>\n\n\n\n<p>1.1 dem Ersten Vorsitzenden<\/p>\n\n\n\n<p>1.2 dem Zweiten Vorsitzenden als Stellvertreter<\/p>\n\n\n\n<p>1.3 dem Kassenverwalter<\/p>\n\n\n\n<p>1.4 dem Schriftf\u00fchrer<\/p>\n\n\n\n<p>1.5 den Beisitzern<\/p>\n\n\n\n<p>1.6 dem Projektleiter<\/p>\n\n\n\n<p>1.7 den Beringern (ehrenamtliche Mitarbeiter der Vogelwarte Radolfzell)<\/p>\n\n\n\n<p>1.8 dem wissenschaftlichen Beirat<\/p>\n\n\n\n<p>Die Vorstandsmitglieder werden in den Jahreshaupt \u2013 versammlung f\u00fcr die Dauer von drei Jahren gew\u00e4hlt. Einer der Vorsitzenden kann auch die \u00c4mter des Projektleiters, Schriftf\u00fchrer und Kassenverwalter in Personalunion \u00fcbernehmen.<\/p>\n\n\n\n<p>Eine Wiederwahl ist unbegrenzt m\u00f6glich. Sie f\u00fchren die Gesch\u00e4fte nach Ablauf der Frist weiter, sofern eine Neuwahl bis zum Ablauf der Amtszeit noch nicht stattgefunden hat.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><strong>\u00a7 14 Aufgaben des Vorstands<\/strong><\/h4>\n\n\n\n<p>(1) Der Vorstand beschlie\u00dft \u00fcber alle Angelegenheiten des Vereins, die nicht der Mitgliederversammlung vorbehalten sind. Er kann einzelne Aufgaben auf den Vorsitzenden oder auf mehrere Vorstandsmitglieder zur Erledigung \u00fcbertragen. Der Vorstand ist beschlu\u00dff\u00e4hig, wenn mehr als die H\u00e4lfte der gew\u00e4hlten Mitglieder anwesend sind.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><strong>\u00a7 15&nbsp; Vorstand im Sinne von \u00a7 26 BGB<\/strong><\/h4>\n\n\n\n<p>(1) Vorstand im Sinne von \u00a7 26 BGB sind der Vorsitzende und sein Stellvertreter. Beide vertreten den Verein gemeinsam.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><strong>\u00a7 16 Vorsitzender<\/strong><\/h4>\n\n\n\n<p>(1) Der Vorsitzende oder sein Stellvertreter f\u00fchrt die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung und des Vorstands aus bzw. \u00fcberwacht deren Ausf\u00fchrungen. Er l\u00e4dt&nbsp; zu den<br>Sitzungen des Vorstands sowie zur Mitgliederversammlung ein und leitet sie. Dem Vorsitzenden steht es frei, zu allen Veranstaltungen des Vereins Sachverst\u00e4ndige beratend beizuziehen.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><strong>\u00a7 17 Rechnungspr\u00fcfung<\/strong><\/h4>\n\n\n\n<p>(1) Die Pr\u00fcfung der Einnahmen und Ausgaben des Vereins und seiner Rechnungsf\u00fchrung erfolgt j\u00e4hrlich durch den oder die vom Vorstand bestellten Rechnungspr\u00fcfer. Der Pr\u00fcfungsbericht ist ein Teil des Kassenberichts. Das N\u00e4here regelt die Gesch\u00e4fts \u2013 und Wahlordnung.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><strong>\u00a7 18 Sitzungsniederschriften<\/strong><\/h4>\n\n\n\n<p>(1) \u00dcber&nbsp; die Sitzungen des Vorstands und \u00fcber die Mitglieder- versammlung sind Niederschriften zu fertigen, in denen die wesentlichen Vorg\u00e4nge, insbesondere Antr\u00e4ge und mindestens die gefassten Beschl\u00fcsse enthalten sein m\u00fcssen. Der Protokollf\u00fchrer und der Vorsitzende oder Versammlungsleiter beurkunden die Niederschriften.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><strong>\u00a7 19 Satzungs\u00e4nderungen<\/strong><\/h4>\n\n\n\n<p>(1) \u00c4nderungen der Satzung werden von der Mitgliederversammlung beschlossen. Beabsichtigte oder beantragte \u00c4nderungen sind den Mitgliedern mit der Einladung&nbsp; zur Mitgliederversammlung&nbsp; schriftlich zu \u00fcbermitteln. F\u00fcr eine Beschlussfassung ist eine 3\/4 Stimmenmehrheit nach \u00a7 33 BGB der anwesenden Mitglieder erforderlich.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><strong>\u00a7 20 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/strong><\/h4>\n\n\n\n<p>Die FOGE kann durch den Beschluss von Zwei \u2013 Drittel der erschienenen Mitglieder in einer ordentlichen Mitgliederversammlung aufgel\u00f6st werden. Erforderlich ist, dass hinsichtlich der Abstimmung zur Aufl\u00f6sung zwei Monate vorher die Mitglieder schriftlich durch den Vorstand benachrichtigt werden. Der Aufl\u00f6sungsbeschluss hat eine Entscheidung \u00fcber die Verwendung des Verm\u00f6gens der FOGE zu enthalten. Das bei der Aufl\u00f6sung des Vereins nach Abdeckung der bestehenden Verpflichtungen noch vorhandene Verm\u00f6gen f\u00e4llt an die Vogelwarte Radolfzell, wie in \u00a7 3 aufgef\u00fchrt, mit der gebundenen Zweckbestimmung, es ausschlie\u00dflich zu dem gemeinn\u00fctzigen Zweck zu benutzen.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><strong>\u00a7 21 Allgemeine Bestimmungen<\/strong><\/h4>\n\n\n\n<p>In allen F\u00e4llen, \u00fcber die in dieser Satzung nichts enthalten ist, die aber dem Verein oder der Vereinskasse zum Nachteil gelangen k\u00f6nnen, muss der Vorstand die Angelegenheit genau pr\u00fcfen und in der n\u00e4chsten Mitgliederversammlung Bericht erstatten. Notfalls ist eine Sondersitzung einzuberufen.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr entstandene Unf\u00e4lle bei Naturschutzarbeiten,&nbsp; Versammlungen, Zusammenk\u00fcnften, Veranstaltungen, Festlichkeiten und Ausfl\u00fcgen aller Art, \u00fcbernimmt der Verein keine Haftung.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><strong>\u00a7 22 Inkrafttreten<\/strong><\/h4>\n\n\n\n<p>Diese Satzung tritt am Tag der Eintragung im Vereinsregister beim Amtsgericht Vaihingen an der Enz in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Satzung des Vereins au\u00dfer Kraft.<\/p>\n\n\n\n<p>Oberriexingen, den 18.11.1998<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Forschungsgemeinschaft zur Erhaltung einheimischer Eulen e. 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